Neues Reha-Vergütungssystem der DRV: Nach erster Evaluation stehen umfangreiche Anpassungen an
RehaSynergy sieht Nachsteuerungen grundsätzlich positiv – warnt jedoch vor zunehmender Bürokratie für Reha-Einrichtungen

Das neue Vergütungssystem der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für Rehabilitationseinrichtungen wird nach seiner ersten Evaluation an mehreren zentralen Stellen angepasst. Die DRV selbst bezeichnet das Modell als „Lernendes System“. Nach der Evaluation im ersten Halbjahr 2026 sollen nun unter anderem Basissätze und Bewertungsrelationen, die Tarifkomponente, der ESK-Katalog, das Richtwertverfahren sowie der Verhandlungsprozess weiterentwickelt werden.
Dass ein neu eingeführtes Vergütungssystem überprüft und auf Basis erster Erfahrungen angepasst wird, ist aus Sicht von RehaSynergy grundsätzlich richtig und notwendig. Gleichzeitig zeigt der Umfang der angekündigten Veränderungen, dass wesentliche Bestandteile des Systems bereits vergleichsweise früh nachjustiert werden müssen.
Anforderungen an Reha-Einrichtungen steigen
Parallel zu den Anpassungen des Vergütungssystems steigen die Anforderungen an die Einrichtungen selbst. So sollen Flächen differenzierter betrachtet, Miet- und Pachtkosten nachvollziehbarer dargestellt, Fahrdienste begründet und Abschreibungen detaillierter aufgeschlüsselt werden.
Damit soll eine größere Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Ermittlung der Vergütung geschaffen werden. Für die Einrichtungen bedeutet dies allerdings gleichzeitig einen zusätzlichen Dokumentations- und Begründungsaufwand.
„Transparenz bei der Vergütung ist grundsätzlich wichtig. Entscheidend wird aber sein, ob die zunehmende Detailtiefe tatsächlich zu einer sachgerechteren und auskömmlichen Vergütung führt – oder ob sie in erster Linie zusätzliche Bürokratie für die Einrichtungen erzeugt“, so die Einschätzung von RehaSynergy.
Zwischen Transparenz und unternehmerischer Freiheit
Aus Sicht von RehaSynergy wird deshalb künftig insbesondere die Frage relevant sein, wie weit die geforderte Transparenz reichen muss. Je detaillierter einzelne Kostenpositionen betrachtet und begründet werden müssen, desto stärker greift das Vergütungssystem auch in betriebswirtschaftliche und unternehmerische Entscheidungen der Einrichtungen ein.
Die nun angekündigten Anpassungen zeigen gleichzeitig, dass die Entwicklung des neuen Reha-Vergütungssystems noch nicht abgeschlossen ist.
RehaSynergy wird die weitere Umsetzung und die Auswirkungen der Veränderungen auf Rehabilitationseinrichtungen aufmerksam begleiten. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, aus dem „lernenden System“ ein dauerhaft tragfähiges, nachvollziehbares und zugleich praktikables Vergütungssystem zu entwickeln.

Patrick Zander
CEO · RehaSynergy
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